Gesucht, gefunden - in Liebe verbunden: Obwohl mittlerweile in Deutschland jede dritte Ehe wieder geschieden wird, denken die wenigsten Paare bei der Hochzeit an die finanziellen Folgen einer möglichen Trennung. Ein Ehevertrag sorgt von Anfang an für klare Verhältnisse.

 

Was regelt ein Ehevertrag?

 

In einem Ehevertrag können Sie Vereinbarungen treffen über die Wahl Ihres Güterstands, eine mögliche Unterhaltsregelung im Falle der Scheidung sowie Regelungen hinsichtlich Ihrer Altersvorsorge.

 

Für wen ist ein Ehevertrag unverzichtbar?

  • Wer selbständig ist oder eine Firma besitzt, riskiert im Falle einer Scheidung ohne Ehevertrag den Fortbestand seines Unternehmens. Denn im Rahmen des gesetzlichen Zugewinnausgleichs müsste der Partner im Falle einer Scheidung mit der Hälfte des Firmenwerts abgefunden werden. Oftmals übersteigt diese Summe aber den Rahmen der liquiden Mitteln. Bei vielen Firmen ließe sich der Zugewinnausgleich nur über den Verkauf des Unternehmens finanzieren.
  • Auch wenn Erbschaften und Schenkungen in der üblichen Zugewinngemeinschaft außen vor bleiben - für die Wertsteigerung von Aktienpaketen oder Immobilien gilt das nicht. Hier profitiert der Partner, sofern nicht entsprechend in einem Ehevertrag geregelt, im Falle einer Scheidung in vollem Umfang vom Vermögensaufbau. Wer sich entscheidet, das Familienerbe im Rahmen einer entsprechenden Vereinbarung zu schützen, sollte dem Partner jedoch im Gegenzug einen alternativen Vermögensaufbau zusichern.
  • Im Falle eine binationalen Ehe empfiehlt es, im Rahmen eines Ehevertrages festzulegen, nach dem Recht welchen Landes eine mögliche Scheidung durchgeführt werden soll. Dies gilt vor allem dann, wenn einer der beiden Partner Vermögen in die Ehe einbringt oder über deutlich mehr Einkommen verfügt. 
  • Wer hoch verschuldet eine Ehe eingeht, wird für den Partner nicht zwangsläufig zum Risiko: Ist nichts anderes vereinbart, tritt mit der Hochzeit nämlich automatisch das Prinzip der Zugewinngemeinschaft in Kraft: Vermögen, aber auch Schulden bleiben getrennt. Zu beachten aber ist, dass Schulden, die aus der Zeit vor Eheschließung und Trennung stammen, das spätere Zugewinnvermögen schmälern können. Dieser Fall tritt ein, wenn eigene Vermögenswerte dem verschuldeten Partner zur Tilgung der Schulden überlassen werden. Ein Ehevertrag kann Nachteile im Falle einer späteren Scheidung in Form eines individuellen Darlehensvertrags ausschließen.

Ist ein Ehevertrag anfechtbar?

 

Ja - sofern er nach der Rechtsprechung des BGH sittenwidrig ist.

 

Allgemein läßt sich sagen, dass die deutsche Rechtsprechung enge Voraussetzungen an die Sittenwidrigkeit stellt. Nach der Kernbereichslehre ist nicht jede Benachteiligung des Partners sittenwidrig. Zulässig sind Vereinbarungen, welche den Zugewinnausgleich, den Versorgungsausgleich und den nachehelichen Unterhalt betreffen. 

 

Die Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages wird geprüft sowohl zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als auch zum Zeitpunkt der Scheidung. Sittenwidrig kann ein Ehevertrag dann sein, wenn bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalles die Lasten allzu einseitig geregelt wurden.

 

Wann die Lastenverteilung zur Sittenwidrigkeit führt, kann nur in einem individuellen, offenen Beratungsgespräch geklärt werden.