Gesucht, gefunden - in Liebe verbunden: Obwohl mittlerweile in Deutschland jede dritte Ehe wieder geschieden wird, denken die wenigsten Paare bei der Hochzeit an die finanziellen Folgen einer möglichen Trennung. Ein Ehevertrag sorgt von Anfang an für klare Verhältnisse.
In einem Ehevertrag können Sie Vereinbarungen treffen über die Wahl Ihres Güterstands, eine mögliche Unterhaltsregelung im Falle der Scheidung sowie Regelungen hinsichtlich Ihrer Altersvorsorge.
Ja - sofern er nach der Rechtsprechung des BGH sittenwidrig ist.
Allgemein läßt sich sagen, dass die deutsche Rechtsprechung enge Voraussetzungen an die Sittenwidrigkeit stellt. Nach der Kernbereichslehre ist nicht jede Benachteiligung des Partners sittenwidrig. Zulässig sind Vereinbarungen, welche den Zugewinnausgleich, den Versorgungsausgleich und den nachehelichen Unterhalt betreffen.
Die Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages wird geprüft sowohl zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als auch zum Zeitpunkt der Scheidung. Sittenwidrig kann ein Ehevertrag dann sein, wenn bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalles die Lasten allzu einseitig geregelt wurden.
Wann die Lastenverteilung zur Sittenwidrigkeit führt, kann nur in einem individuellen, offenen Beratungsgespräch geklärt werden.