In Deutschland gibt es immer mehr Patchwork-Familien. Nicht selten bringt eine Neuverheiratung neben psychologischen Problemen (s.a. Parantal Alienation Syndrom / PAS) auch rechtliche Konsequenzen mit sich, die es zu klären gilt. Hier unterstützen wir Sie gern mit Rat und Tat. Wir haben nachfolgend erste wichtige Informationen für Sie zusammengestellt, nähere Fakten über erbrechtliche Aspekte finden Sie unter der Rubrik "Erbrecht".
Beispiel 1:
Frau Müller, geschieden und Mutter von zwei minderjährigen Kindern, heiratet Herrn Meyer. Sie nimmt nach der Eheschließung den Ehenamen „Meyer“ an. Ihre Kinder tragen weiterhin den Namen des leiblichen Vaters.
Gemäß § 1618 BGB können Sie als sorgeberechtigter Elternteil und Ihr Ehemann, der nicht mit Ihren Kindern blutsverwandt ist, den Kindern durch Erklärung gegenüber dem örtlichen Standesamt Ihren neuen Ehenamen erteilen. Voraussetzung ist, dass die Kinder in Ihrem gemeinsamen Haushalt leben. Unabhängig davon, ob Sie das Sorgerecht alleine oder gemeinsam mit dem leiblichen Vater Ihrer Kinder ausüben, bedarf die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des neuen Namens jedoch immer seiner Zustimmung. Hat eins Ihrer Kinder das 5. Lebensjahr vollendet, bedarf es zusätzlich auch der Einwilligung des Kindes selbst.
Sollte sich der leibliche Vater weigern, kann das Familiengericht seine Einwilligung, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist, ersetzen.
Ist die Namensänderung bewilligt, ist sie unwiderruflich fixiert, d.h. der Name läßt sich dann – auch im Falle einer späteren Scheidung – nicht mehr ändern.
Beispiel 2:
Frau Fischer, Mutter von zwei minderjährigen Kindern, heiratet Herrn Berger. Ihre Kinder haben zum leiblichen Vater kaum Kontakt. Für sie ist Herr Berger ihr „Papa“.
Grundsätzlich ja – sofern Sie und Ihr neuer Partner zum Zeitpunkt der Antragstellung verheiratet oder verpartnert sind und die Adoption dem Wohl Ihrer minderjährigen Kinder dient. Das heißt: Soll durch Adoption lediglich das Umgangsrecht des Vaters vereitelt oder die Stiefvater-Kind-Beziehung rechtlich abgesichert werden, so ist dies nicht zulässig.
Ihr Kind muss mindestens ein Jahr – ältere Kinder auch länger – im Haushalt Ihrer Patchwork-Familie leben, ehe Sie einen Antrag auf Adoption stellen dürfen. In dieser Zeit müssen Sie und Ihr Partner nicht miteinander verheiratet oder verpartnert sein. Wichtig ist nur, dass Ihr neuer Partner und Ihre Kinder eine enge emotionale Bindung miteinander aufbauen konnten. Geprüft wird diese Situation vom örtlich zuständigen Jugendamt.
Die Kinder müssen mit der Adoption einverstanden sein. Sind sie jünger als 14 Jahre, muss auch ihr gesetzlicher Vertreter einverstanden sein. Darüber hinaus muss der leibliche Vater sein OK geben. Dieser Teil des Prozesses ist der schwierigste. Denn mit einer Adoption erlöschen sämtliche Rechte des leiblichen Elternteils. Grundsätzlich muss die Zustimmung des leiblichen Vaters, die sogenannte „Freigabe zur Adoption“ von einem Notar beurkundet werden. Hat sich der leibliche Vater in der Vergangenheit gut um sein Kind gekümmert (Umgang, Unterhalt) und lehnt die Adoption ab, weil er sein Kind nicht verlieren möchte, hat eine Stiefkindadoption keine Chance. Stimmt der leibliche Vater jedoch aus mangelnder Kooperationsbereitschaft nicht zu, kann das Gericht stellvertretend für ihn die Zustimmung erteilen.
Kinder, die älter als 14 Jahre alt sind, erteilen die Einwilligung selbst.
Sobald die notariell beglaubigte "Freigabe zur Adoption" bei Ihrem zuständigen Amtsgericht eingegangen ist, benötigt das Gericht von Ihnen folgende Unterlagen:
Liegen dem Gericht alle Unterlagen vor, wird das örtliche Jugendamt eingeschaltet. Es prüft, ob die Adoption dem Wohle des Kindes entspricht. Im Rahmen dieses Verfahrens werden Sie und Ihr Partner eine Reihe von Fragen beantworten müssen, z.B.:
Fragen an den Anzunehmenden:
Fragen an den leiblichen Elternteil
Sobald dem Gericht der Bericht des Jugendamtes vorliegt, setzt es einen Termin fest, in dem über die Adoption entschieden wird.
Buchempfehlungen zum Thema Patchwork-Familie:
Claudia Starke und Thomas Hess, Das PatchworkBuch: Wie zwei Familien zusammenwachsen, Beltz 2015
Jesper Juul, Aus Stiefeltern werden Bonuseltern, Beltz 2015
Katharina Münzer und Wolfgang Krüger, Über-Leben in der Patchworkfamilie, Books on Demand 2016
Inga Bethke-Brenken und Günter Brenken, Mut zur Patchwork-Familie: So gelingt das neue Miteinander, Ernst Reinhardt Verlag 2011
Martina Schomisch, Patchwork-Familien stärken: 5 einfache Strategien, Kindle Edition
Remo M. Largo und Monika Czernin, Glückliche Scheidungskinder, Piper 2014
Interessanter Link: www.stiefkind-adoption.de